Sachbearbeiter/in Grundbesitzabgaben und Zweitwohnungssteuer
- Publiziert: 23.09.2026
- Publizierung bis: 07.10.2026
Die Stelle ist zum 01.03.2027 im Amt für Finanzen in der Steuerabteilung zu besetzen.
Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe: BesGr. A 8 LBesG NRW bzw. EG 8 TVöD-V
Beschäftigungsart: Unbefristet
Arbeitszeit: Vollzeit
Bewerbungsfrist: 07.10.2026
Ihre künftigen Aufgaben
- Veranlagung der Grundsteuer, der grundstücksbezogenen Benutzungsgebühren (Straßenreinigungs-, Abfall- und Regenwassergebühren) und der Zweitwohnungssteuer
- Fallbezogene, selbstständige Prüfung der rechtlichen Grundlagen der Steuer- und Gebührenerhebung
- Mündliche und schriftliche Anfragen bei Eigentümern, Bevollmächtigten, Beteiligten und anderen Behörden zur Klärung und Ermittlung von Sachverhalten für die Festlegung und Berechnung der Abgaben
- Eigenverantwortliche Nutzung der DV-Fachverfahren zur Veranlagung der Abgaben und zur elektronischen Aktenführung
- Auswertung und Bearbeitung von Kassenkonten
- Entscheidung oder entscheidungsreife Vorbereitung von Stundungen, Niederschlagungen und Erlassanträgen
- Beratung und Information der Abgabepflichtigen
Ihre Qualifikation
- für Tarifbeschäftigte: Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten bzw. abgeschlossener Verwaltungslehrgang 1 oder dreijährige kaufmännische bzw. verwaltungsnahe Ausbildung
- für Beamtinnen und Beamte: Qualifikation für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes
- Fähigkeit zur Anwendung von Rechtsnormen und Ermessensausübung durch entsprechende Berufserfahrung
- Bereitschaft zur Nutzung von DV-Verfahren, Anwendererfahrung mit SAP-Verfahren und DV-Kenntnisse im Bereich Standardsoftware sind wünschenswert
- Zuverlässigkeit, Eigeninitiative, Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit
- Sicheres und freundliches Auftreten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern
Ihr Weg zu uns
- Herr Wolf, Tel. 0521/51-2638 vom Amt für Finanzen zu fachlichen Fragestellungen
- Frau Brüggemeyer, Tel.: 0521/51-3633 vom Amt für Personal zum Beschäftigungsverhältnis